Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau zwischen unserem Unternehmen (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Kunde) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Vertragsvereinbarung / Vertragsschluss
Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und dem Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Kunden vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
II. Vertragsvereinbarung / Vertragsschluss
Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot  kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und dem Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Kunden vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
III. Leistungsbeschreibung
Unser Unternehmen führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau (teilweise oder voll-ständig) von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt besenrein verlassen.
IV. Eigentumsübergang
Bei der Beauftragung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
V. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
VI. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können (hierzu gehören vornehmlich Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
VII. Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Das Angebot stellt eine Schätzung der Kosten dar. Diese können bis zu (+/-) 10 % variieren. Bei Abweichungen sind wir verpflichtet, Ihnen diese mitzuteilen. Die Entsorgungskosten sind nicht im Gesamtbetrag enthalten. Diese werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
VIII. Abnahme
Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Kunden oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.
IX. Zahlung
Nach Gutschrift der Hälfte des Rechnungsbetrags auf unserem Konto führen wir den Auftrag aus. Nach Beendigung des Auftrages ist der restliche Betrag komplett zu begleichen. Sie erhalten eine Rechnung nach erfolgtem Auftrag.
X. Kündigung
Die Kündigung des Auftrags durch den Kunden ist nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Kunden, später als bis zum 5. Werktag vor dem Auftragstermin werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H.v. 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Kunde den Auftrag früher als vor dem 5. Werktag vor dem Auftragstermin, so berechnet unser Unternehmen dem Kunden eine Pauschale i.H.v. 10 % (mindestens jedoch 15,- €) des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
XI. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
XII. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An- und Einbauten, insbesondere für die Wände, (PVC/Holz) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden. Es werden alle Gegenstände entsorgt, d. h. die Wohnung wird besenrein.
XIII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin.
XIV. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

(Stand: 01.01.2022)